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DSGVO

Der SFAM gewährleistet die Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, die er im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung erhebt, und zwar in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 april 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Vereinbarung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).

Der SFAM tritt auf als Verantwortlicher bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die er von den Arbeitgebern (auch Verantwortlichen) erhält und wird den Verpflichtungen, die er als Verantwortlicher nach dem DSGVO hat, unterliegen.